Die geänderte Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ wurde am 30. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3579.html

Damit können Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge ihrer Auszubildenden erhalten. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung deutlich vereinfacht und erweitert. Hierzu hat die Allianz für Aus- und Weiterbildung wichtige Impulse geliefert.