11. Dezember 2020 – Änderung der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ tritt in Kraft
Am 10.12.2020 ist die Änderung der Ersten Förderrichtlinie zur Umsetzung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am heutigen 11. Dezember in Kraft getreten.
Die nun erfolgte Weiterentwicklung der Ersten Förderrichtlinie geht nicht zuletzt auf Rückmeldungen der Allianzpartner zurück und wurde auch auf Arbeitsebene im Allianzkreis erörtert.
Hier finden Sie den aktualisierten Richtlinientext (PDF, 321 KB).
Hier werden häufig gestellte Fragen zur Ersten Förderrichtlinie beantwortet
Hinweis: Bereits am 31. Oktober 2020 ist die Zweite Förderrichtlinie zur Umsetzung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten. Hiermit werden die Konzepte der Auftrags- und Verbundausbildung speziell gefördert. Hier gibt es die Zweite Förderrichtlinie zum Bundesprogramm (PDF, 398 KB).
Weitere Hinweise finden Sie auf der BMWi-Homepage